Mofa (ab 15 Jahren) Zweirädrige Krafträder bis 50 ccm
und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 25 Km/h ,
Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung
Dafür sind mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten zu absolvieren.
Praxisstunden für die Mofa-Prüfbescheinigung
Bei Einzelunterricht reicht eine Doppelstunde à 90 Minuten,
bei Gruppenunterricht sind es zwei Doppelstunden à 90 Minuten.
AM
- Moped (ab
15 Jahren) ZWEIRÄDRIGE
KLEINKRAFTRÄDER bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
von max.45 Km/h.
Ausnahme
Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von 60 Kn/h, bis
zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind und
eine entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis oder
Einzelbetriebserlaubnis haben Theoriestunden Der Fahrschüler muss mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch acht Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff. Praxisstunden Für den Umfang gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschule bestimmt ihn individuell. |
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A1 – Krafträder bis 125 ccm (ab 16 Jahren) (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW. !!! wichtige Info !!!
B 196 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) Neu !! B196 Fahrerschulung, (Krafträder der Klasse A1) !!! wichtige Info !!! Voraussetzung: min. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B 4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis, keine Prüfung
Grundfahraufgaben
nach Fev Anlage 3 Nummer 17.2
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A 2 – Krafträder Leistungsbeschränkt bis 35 KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. !!! wichtige Info !!! |
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A
–
Krafträder
(auch
mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm³
und einer bbH von mehr
als 45 km/h. Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen:
Theoriestunden
Aufstieg von A2 auf A: Achtung: Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxisstunden Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM mit abgedeckt. |
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B – PKW (Fahrzeuge bis 3,5 t) (ab 18 Jahren) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
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B Automatik – wie B aber mit automatischer Kraftübertragung B (B197) - wie B aber mit automatischer Kraftübertragung und der Berechtigung auch Schaltfahrzeuge zu fahren Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B kann trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. |
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begleitetes Fahren mit 17 –wie B aber ab 17 Jahre !!! wichtige Info !!! |
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B 96 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer
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BE (nur praktische Prüfung) – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelauflieger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Inhalt der Ausbildung: Theorie: (keine vorgeschriebene theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung) Praxis: Zusätzlich zu den benötigten Übungsstunden, sind 5 Sonderfahrstunden gesetzlich vorgeschrieben: 3 Überland-, 1 Autobahn- und eine Nachtfahrstunde Danach erfolgt die Vorstellung zur praktischen Prüfung
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C1 – Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t C1E – wie C1, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12 t) und Zugfahrzeuge der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger über 3,5 t zGG. (Kombination max. 12 t) |
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C – Fahrzeuge über 3,5 t CE – wie C, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg sowie Sattelzüge |
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ASF - Aufbauseminare (behördlich angeordneter Aufbaukurs gem. § 2 STVG (nach Auffälligkeiten während der Probezeit) Achtung !!! Fristen beachten !!! Ist ein Aufbauseminar dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolviert werden.
Sechs bis maximal zwölf Personen
können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen
innerhalb von zwei
bis vier Wochen durchlaufen.
FES - Fahreignungsseminare (behördlich angeratener freiwilliger Kurs bei Punkten in Flensburg) Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.
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NEU: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Staplerfahrer, Staplerschein)