„ Begleitetes Fahren ab 17“
Info und Anträge zu den Lehrgangstagen in unserer Fahrschule in Hohndorf,
oder unter Downloads einfach herunterladen
Kurzinfo:
- für den Bewerber:
Antragstellung frühestens ab 16 ½ Jahren
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung frühestens ab 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- für die begleitende Person:
Vollendetes 30. Lebensjahr
Mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
- benötigte Unterlagen:
Führerscheinantrag (gibt es bei uns)
beidseitige Kopien des Personalausweises und des Führerscheines der begleitenden Personen
Übersichtsblatt der begleitenden Personen (gibt es bei uns) -download-
je 1 Zusatzblatt pro begleitender Person (gibt es bei uns) -download-
Nachweis über Teilnahme am Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Sehtestbescheinigung (gibt es beim Optiker)
Personalausweis und evtl. schon vorhandener Führerschein (A1 oder M) des Fahrschülers
Das Kopieren und die Vervollständigung der Unterlagen kann bei uns in der Fahrschule erfolgen.
Wir helfen Euch selbstverständlich bei den Behördengängen.