„ Begleitetes Fahren ab 17“

 

 Info und Anträge zu den Lehrgangstagen in unserer Fahrschule in Hohndorf, 

oder unter Downloads einfach herunterladen 

 

Kurzinfo:

 

- für den Bewerber:

Antragstellung frühestens ab 16 ½ Jahren

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Praktische Prüfung frühestens ab 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

 

- für die begleitende Person:

Vollendetes 30. Lebensjahr

Mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B

Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg

 

-         benötigte Unterlagen:

Führerscheinantrag (gibt es bei uns)

beidseitige Kopien des Personalausweises und des Führerscheines der begleitenden Personen

Übersichtsblatt der begleitenden Personen (gibt es bei uns) -download-

je 1 Zusatzblatt pro begleitender Person (gibt es bei uns) -download-

Nachweis über Teilnahme am Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Sehtestbescheinigung (gibt es beim Optiker)

Personalausweis und evtl. schon vorhandener Führerschein (A1 oder M) des Fahrschülers

 

Das Kopieren und die Vervollständigung der Unterlagen kann bei uns in der Fahrschule erfolgen.

Wir helfen Euch selbstverständlich bei den Behördengängen.