Mofa (ab 15 Jahren) Zweirädrige Krafträder bis 50 ccm

und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 25 Km/h ,

Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung

Dafür sind mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten zu absolvieren.

Praxisstunden für die Mofa-Prüfbescheinigung

Bei Einzelunterricht reicht eine Doppelstunde à 90 Minuten,

bei Gruppenunterricht sind es zwei Doppelstunden à 90 Minuten.

 !!! wichtige Info  !!!

AM - Moped (ab 15 Jahren) ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max.45 Km/h.   Ausnahme Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von 60 Kn/h, bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind und eine entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis haben
(Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE 

Theoriestunden

Der Fahrschüler muss mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch acht Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.

Praxisstunden

Für den Umfang gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschule bestimmt ihn individuell.

  !!! wichtige Info  !!!

 

A1 – Krafträder bis 125 ccm (ab 16 Jahren) (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW !!! wichtige Info  !!!

B 196 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung)

Neu !! B196 Fahrerschulung, (Krafträder der Klasse A1)  !!! wichtige Info  !!!

Voraussetzung: min. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis, keine Prüfung

Grundfahraufgaben nach Fev Anlage 3 Nummer 17.2
bestehend aus:
 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
 Ausweichen ohne Abbremsen
 Ausweichen nach Abbremsen
 Slalom
 Langer Slalom
 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
 Stop and Go
 Kreisfahrt


sowie nach Anlage 4 Nummer 1 und Nummer 2
 Fahrten Überland
 Fahrten auf der Autobahn oder autobahnähnlicher Kraftfahrstraße


 

A 2Krafträder Leistungsbeschränkt bis 35 KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.  !!! wichtige Info  !!!

 

A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 

Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen:

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Theoriestunden

  • Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff

  • Vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff

 

Aufstieg von A2 auf A:

Achtung: Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxisstunden

Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

  • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn

  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dunkelheit

Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM mit abgedeckt.

 !!! wichtige Info  !!!

 

BPKW (Fahrzeuge bis 3,5 t) (ab 18 Jahren)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination MAX: 3.500 kg

 

B Automatikwie B aber mit automatischer Kraftübertragung   

B (B197) - wie B aber mit automatischer Kraftübertragung und der Berechtigung auch Schaltfahrzeuge zu fahren

 Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B kann trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich der Inhaber oder die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die Bescheinigung beziehungweise der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

 

begleitetes Fahren mit 17 wie B aber ab 17 Jahre !!! wichtige Info  !!!

 

B 96 (Fahrerschulung ohne behördliche Prüfung) - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

  • Inhalt der Ausbildung

    Der theoretische Unterricht beträgt min. 2,5 Stunden.

    Der praktische Unterricht umfasst min. 3,5 Stunden

    Zusätzlich wird noch eine Stunde im öffentlichen Straßenverkehr gefahren.

    Nach der erfolgreichen Teilnahme an dieser Fahrerschulung stellt die Fahrschule eine eine Teilnahmebescheinigung aus.

 

 

BE (nur praktische Prüfung) – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelauflieger

mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

 

Inhalt der Ausbildung:

Theorie:

(keine vorgeschriebene theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung)

Praxis:

Zusätzlich zu den benötigten Übungsstunden, sind 5 Sonderfahrstunden gesetzlich vorgeschrieben:

    3 Überland-, 1 Autobahn- und eine Nachtfahrstunde

Danach erfolgt die Vorstellung zur praktischen Prüfung

 

 

 

C1Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t     C1Ewie C1, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg (Kombination max. 12 t) und 

 Zugfahrzeuge der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger über 3,5 t zGG. (Kombination max. 12 t)

 

CFahrzeuge über 3,5 t     CEwie C, zusätzlich mit Anhänger über 750 Kg sowie Sattelzüge

 

ASF - Aufbauseminare 

(behördlich angeordneter Aufbaukurs gem. § 2 STVG  (nach Auffälligkeiten während der Probezeit) Achtung !!! Fristen beachten !!!

Ist ein Aufbauseminar dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolviert werden.

Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen.
Nach Abschluss des Seminars, wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Behörde innerhalb der gesetzten Frist, vorgelegt werden muss. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, wird der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt. Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Dabei werden 45 Minuten veranschlagt. (30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung)

 

FES - Fahreignungsseminare 

(behördlich angeratener freiwilliger Kurs bei Punkten in Flensburg)

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 - 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 - 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme  

  Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

 

 

 NEU: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Staplerfahrer, Staplerschein)